Anhang A. GNU General Public License

Version 2, June 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA

Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien dieses Lizenzdokuments weiterzugeben. Es ist jedoch nicht zulässig, Änderungen an diesem Dokument vorzunehmen.

Vorwort

Die Lizenzen für die meisten Anwendungsprogramme sollen verhindern, daß diese weitergegeben und verändert werden. Im Gegensatz dazu soll mit der GNU General Public License sichergestellt werden, daß freie Software von jedem weitergegeben und benutzt werden kann, um dadurch zu gewährleisten, daß die Software wirklich für alle Benutzer frei ist. Diese General Public License gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt statt dessen der GNU Library General Public License). Sie haben die Möglichkeit, auch Ihre Programme unter diese Lizenz zu stellen.

Die Bezeichnung "freie Software" bezieht sich auf Freiheit - und nicht auf den Preis. Durch unsere General Public Licenses haben Sie die Freiheit, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie dies möchten), den Quellcode mitgeliefert zu bekommen oder auf Wunsch zu erhalten, die Software zu ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. In unserer Lizenz wird Ihnen ausdrücklich das Recht eingeräumt, dies zu tun.

Zum Schutz Ihrer Rechte müssen wir gewisse Einschränkungen machen, die es verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen leiten sich bestimmte Verpflichtungen für Sie ab, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder diese verändern.

So müssen Sie allen Empfängern von Kopien eines solchen Programms die gleichen Rechte einräumen, die auch Sie selbst haben - unabhängig davon, ob Sie das Programm kostenlos oder gegen Bezahlung weitergeben. Sie müssen auch sicherstellen, daß die Empfänger den Quellcode erhalten bzw. auf Wunsch erhalten können. Zudem müssen Sie diese Bedingungen weitergeben, damit die Empfänger ihre Rechte gemäß dieser Lizenz kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die Software unter ein Copyright und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.

Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir ausdrücklich klarstellen, daß für diese freie Software keine Garantie besteht. Wenn die Software von jemandem verändert und weitergegeben wird, müssen die Empfänger wissen, daß sie nicht die Originalfassung erhalten haben und somit der Autor der ursprünglichen Fassung nicht für durch diese Änderungen hervorgerufene Probleme verantwortlich ist.

Schließlich ist jedes freie Programm dauernd durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren von freien Programmen Patente individuell lizensieren und dadurch proprietäre Rechte an der Software erwerben. Um dies zu verhindern, haben wir klar festgelegt, daß jedes Patent für die freie Benutzung durch jedermann lizensiert werden muß oder überhaupt nicht lizensiert werden darf.

Im folgenden werden die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten und Bearbeiten aufgeführt.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG

  1. Diese Lizenz gilt für jedes Programm oder jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Hinweis des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß seine Arbeit unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im folgenden Text wird jedes Programm bzw. jedes Werk als "Programm" bezeichnet, und die Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" bezieht sich auf das Programm sowie jegliche davon abgeleiteten Programme im Sinne des Urheberrechts. Dies bezieht sich auch auf Werke, die dieses Programm oder einen Teil davon, unverändert oder verändert, und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthalten. (Im folgenden ist der Begriff "Übersetzung" ohne Einschränkung in der Formulierung "Bearbeitung" enthalten). Jeder Lizenznehmer wird im folgenden als "Sie" angesprochen.

    Diese Lizenz behandelt keine anderen Aktivitäten als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung; alle anderen Aktivitäten fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms unterliegt der Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.

  2. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quellcodes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Hinweis sowie einen Haftungsausschluß veröffentlichen. Bitte lassen Sie alle Vermerke auf diese Lizenz und auf das Fehlen einer Garantie unverändert und geben Sie allen weiteren Empfängern des Programms eine Kopie dieser Lizenz.

    Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen und als Gegenleistung eine Garantie für das Programm anbieten, wenn Sie dies wünschen.

  3. Sie dürften Ihre Kopie bzw. Ihre Kopien des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem Programm beruhendes Werk entsteht. Sie dürfen diese Bearbeitungen unter den Bestimmungen des Abschnitts 1 vervielfältigen und verbreiten, wenn Sie zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllen:

    1. Sie müssen alle veränderten Dateien mit einem deutlichen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Bearbeitung und das Bearbeitungsdatum hinweist.

    2. Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von einem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

    3. Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß das Programm beim Starten auf dem üblichen Wege eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine Gewährleistung gibt (oder daß Sie eine entsprechende Garantie anbieten, falls Sie dies wünschen) und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiterverbreiten dürfen. Zudem muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz anzeigen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine solche Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).

    Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn klar unterscheidbare Teile des Werks nicht von dem Programm abgeleitet sind und in sinnvoller Weise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, erstreckt sich diese Lizenz mit ihren Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn Sie diese als eigenständige Werke verbreiten. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Hierbei werden die Rechte weiterer Lizenznehmer auf das Ganze ausgedehnt und damit auf auf jeden einzelnen Teil - unabhängig von der Person des Verfassers.

    Somit ist es nicht Absicht dieses Abschnitts, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder einzuschränken, die komplett von Ihnen geschrieben wurden. Die Absicht besteht vielmehr darin, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter Verwendung von Auszügen dieses Programms zusammengestellt wurden, auszuüben.

    Ferner hat ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werks, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm (oder mit einem Werk, das auf dem Programm basiert) auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium nicht zur Folge, daß diese Lizenz gilt.

  4. Sie dürfen das Programm (oder ein gemäß Abschnitt 2 darauf basierendes Werk) als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten, wenn Sie dabei eine der folgenden Leistungen erbringen:

    1. Sie stellen den vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium bereit, das üblicherweise für den Datenaustausch verwendet wird, und verteilen diesen gemäß den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2; oder

    2. Sie liefern das Programm mit einem mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen, wobei keine weiteren Kosten als für den physikalischen Kopiervorgang anfallen und der Quellcode unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet wird, das üblicherweise für den Datenaustausch verwendet wird; oder

    3. Sie liefern das Programm mit der Information, die auch Sie erhalten haben, daß der zugehörige Quellcode angeboten wird. (Diese Alternative ist nur zulässig, wenn Sie das Programm ohne kommerzielle Interessen weitergeben und das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot nach Unterabschnitt b erhalten haben.)

    Unter Quellcode eines Werks wird die Form des Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm besteht der vollständige Quellcode aus dem Quellcode für alle enthaltenen Module des Programms, den zugehörigen Dateien für die Schnittstellendefinition und Skripten, die das Kompilieren und Installieren der ausführbaren Programmteile steuern. Davon ausdrücklich ausgenommen sind Komponenten, die normalerweise (als Quellcode oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems wie Compiler und Kernel verteilt werden, unter dem das Programm ausgeführt wird. Dies gilt jedoch nicht für Komponenten, die zum ausführbaren Programm gehören.

    Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder des Objektcodes erfolgt, indem diese Komponenten an einem bestimmten Ort für das Kopieren zur Verfügung gestellt werden, so gilt die Gewährung der Möglichkeit zum gleichzeitigen Zugreifen auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu verpflichtet sind, die Quelle mit dem zugehörigen Objektcode zu kopieren.

  5. Sie dürfen das Program nicht kopieren, ändern, unterlizensieren oder verbreiten, wenn dies durch diese Lizenz nicht ausdrücklich gestattet wird. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Änderung, Weiterlizensierung und Verbreitung ist nicht zulässig und hat automatisch den Verlust Ihrer Rechte gemäß dieser Lizenz zur Folge. Die Lizenzen Dritter, die Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, werden jedoch nicht beendet, solange sie diese Lizenz in vollem Umfang anerkennen und befolgen.

  6. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Diese Lizenz ist jedoch das einzige Dokument, das Ihnen das Recht zum Ändern oder Verbreiten des Programms oder davon abgeleiteten Werken einräumt. Diese Aktionen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Wenn Sie das Programm (oder davon abgeleitete Werke) also ändern oder verbreiten, erklären Sie damit Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.

  7. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz vom ursprünglichen Lizenznehmer zum Kopieren, Verbreiten oder Verändern gemäß den hier festgelegten Bestimmungen. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

  8. Sollten Ihnen in Folge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus anderen Gründen (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so entbinden Sie diese Umstände nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer weiteren Verpflichtungen zu verbreiten, dürfen Sie folglich das Programm überhaupt nicht mehr verbreiten. Wenn beispielsweise ein Patent nicht die Weiterverbreitung des Programms ohne Gebühren durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

    Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so muß dieser Abschnitt gemäß der zugrundeliegenden Intention angewendet werden. In den übrigen Fällen gilt dieser Abschnitt jedoch als Ganzes.

    Es liegt nicht in der Absicht dieses Abschnitts, Sie zur Verletzung von Patenten oder anderen Eigentumsansprüchen zu verleiten oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat ausschließlich den Zweck, das Funktionieren des Distributionssystems für freie Software zu schützen, das auf der Verwendung öffentlicher Lizenzen beruht. Zahlreiche Personen haben auf großzügige Weise Beiträge zu der vielfältigen Software geleistet, die auf diese Weise verbreitet wird, und dabei auf die Einhaltung dieser Bestimmungen vertraut. Die Entscheidung, ob Software mittels dieses oder eines anderen Systems verbreitet werden soll, obliegt ausschließlich dem Autor/Geber der Software. Der Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.

    In diesem Abschnitt soll eindeutig und klar dargestellt werden, was als Schlußfolgerung aus dem restlichen Inhalt dieser Lizenz betrachtet wird.

  9. Wenn die Verbreitung und/oder Verwendung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch Patente oder urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Inhaber des Urheberrechts, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, für die geografische Verbreitung der Software eine Beschränkung festlegen, in der diese Staaten ausgeschlossen werden und die Verbreitung nur in oder zwischen den Staaten erlaubt ist, für die diese Beschränkung nicht gilt. In diesem Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als ob sie in diesem Text schriftlich enthalten wäre.

  10. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen werden der Intention der vorliegenden Version folgen, können aber in Details abweichen, um neuen Problemen oder Anforderungen gerecht zu werden.

    Jede Version verfügt über eine eindeutige Versionsnummer. Wenn im Programm ein Hinweis auf eine bestimmte Version enthalten ist, versehen mit dem Zusatz, auch spätere Versionen seien anzuwenden, so können Sie frei wählen, ob Sie den Bestimmungen dieser Version oder einer späteren Version folgen möchten, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn im Programm keine bestimmte Versionsnummer dieser Lizenz angegeben wurde, können Sie eine beliebige Version wählen, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

  11. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden möchten, die anderen Bestimmungen für die Verbreitung unterliegen, sollten Sie sich an den Autor wenden, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Bei Software, die dem Copyright der Free Software Foundation unterliegt, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen hierzu manchmal Ausnahmen. Für unsere Entscheidung spielen dabei zwei Faktoren eine Rolle: So soll der freie Status von allen Programmen, die von unserer freien Software abgeleitet werden, erhalten bleiben sowie die Verbreitung und Weiterverwendung von Software generell gefördert werden.

    KEINE GEWÄHRLEISTUNG

  12. DA DAS PROGRAMM OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENSIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM SO ZU VERFÜGUNG, "WIE ES IST", OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF TAUGLICHKEIT UND VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAMM FEHLERHAFT SEIN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR NOTWENDIGEN SERVICE, REPARATUR ODER KORREKTUR.

  13. IN KEINEM FALL, AUSSER DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT MODIFIZIERT ODER VERBREITET HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GENERELLER, SPEZIELLER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER BENUTZUNG DES PROGRAMMS ODER DER UNBENUTZBARKEIT DES PROGRAMMS FOLGEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER EINEN FEHLER DES PROGRAMMS BEIM ZUSAMMENARBEITEN MIT EINEM ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN EIN COPYRIGHT-INHABER ODER DRITTER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN WAR.

ENDE DER BEDINGUNGEN